Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Inhaber: Mustafa Kartal
Einzelunternehmen
Dierhagener Str. 22
13051 Berlin
Deutschland
Telefon: 0155 68 153 691
E-Mail: info@havel-umzuege.de
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Umzüge, Transporte und damit zusammenhängende Dienstleistungen zwischen Havel Umzüge, Inhaber Mustafa Kartal, und seinen Auftraggebern.
Auftraggeber können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Soweit gegenüber Verbrauchern besondere gesetzliche Vorschriften gelten, gehen diese den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Havel Umzüge und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn Havel Umzüge einen Auftrag annimmt oder der Auftraggeber ein verbindliches Angebot beziehungsweise eine Auftragsbestätigung von Havel Umzüge annimmt.
Angebote werden auf Grundlage der Informationen erstellt, die der Auftraggeber Havel Umzüge zur Verfügung stellt.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Startadresse und Zieladresse
- Wohnungs- oder Betriebsgröße
- Etagen
- Vorhandensein und Größe von Aufzügen
- Entfernung zwischen Gebäude und Umzugsfahrzeug
- Art und Umfang des Umzugsguts
- Anzahl und Art größerer Möbelstücke
- Montagearbeiten
- Sondertransporte
- gewünschte Zusatzleistungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Kalkulation und Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
3. Leistungsumfang
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
Zum möglichen Leistungsumfang gehören insbesondere:
- Privatumzüge
- Firmenumzüge
- Büroumzüge
- Behördenumzüge
- Seniorenumzüge
- Familienumzüge
- Möbeltransporte
- Einpackservice
- Auspackservice
- Bereitstellung von Umzugskartons
- Möbeldemontage
- Möbelmontage
- Entrümpelungen
- Reinigungsleistungen
- Renovierungsarbeiten
- Einlagerungen
- Organisation von Halteverbotszonen
Maßgeblich für den konkreten Auftrag sind ausschließlich die im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Umzug oder Transport zum vereinbarten Zeitpunkt ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Havel Umzüge ist rechtzeitig über alle Umstände zu informieren, die Einfluss auf den Ablauf des Auftrags haben können.
Dazu gehören insbesondere:
- enge Treppenhäuser
- fehlende oder sehr kleine Aufzüge
- lange Tragewege
- Hinterhöfe
- enge Zufahrten
- fehlende Parkmöglichkeiten
- Baustellen
- Straßensperrungen
- besonders schwere Möbel oder Gegenstände
- Tresore
- Klaviere und ähnliche Sondertransporte
- besonders empfindliche Gegenstände
- außergewöhnlich wertvolle Gegenstände
5. Zugang zu den Räumlichkeiten
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Havel Umzüge und seine Mitarbeiter beziehungsweise Erfüllungsgehilfen zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten erhalten.
Erforderliche Schlüssel, Zugangskarten, Transponder oder sonstige Zugangsberechtigungen sind rechtzeitig bereitzustellen.
6. Halteverbotszonen und Parkmöglichkeiten
Soweit die Organisation einer Halteverbotszone ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist, kann Havel Umzüge die entsprechende Organisation übernehmen.
Ist keine Halteverbotszone vereinbart, hat der Auftraggeber Havel Umzüge rechtzeitig über die Parkplatz- und Zufahrtssituation zu informieren.
Entsteht aufgrund erheblich längerer, vorher nicht mitgeteilter Tragewege ein zusätzlicher Arbeits- oder Zeitaufwand, kann dieser nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.
7. Verpackung des Umzugsguts
Verpackt der Auftraggeber das Umzugsgut selbst, muss die Verpackung für den vorgesehenen Transport geeignet und ausreichend stabil sein.
Umzugskartons dürfen nicht so schwer beladen werden, dass ein sicherer Transport nicht mehr gewährleistet ist.
Zerbrechliche, empfindliche oder besonders wertvolle Gegenstände sollten entsprechend gekennzeichnet und Havel Umzüge vor Beginn des Transports mitgeteilt werden.
8. Besondere oder ausgeschlossene Transportgüter
Gegenstände, die aufgrund ihrer Art besondere Sicherheitsmaßnahmen, Genehmigungen oder besondere Transportbedingungen erfordern, müssen Havel Umzüge bereits vor Vertragsschluss mitgeteilt werden.
Hierzu gehören insbesondere:
- gefährliche Stoffe
- explosive Stoffe
- leicht entzündliche Stoffe
- Gasflaschen
- Waffen oder Munition
- lebende Tiere
- größere Bargeldbestände
- Schmuck und Edelmetalle
- wertvolle Sammlungen
- Urkunden und Wertpapiere
Eine Beförderung solcher Gegenstände erfolgt nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung und soweit die Beförderung gesetzlich zulässig ist.
9. Preise und Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
Wurde ein Festpreis vereinbart, gilt dieser ausschließlich für den darin beschriebenen Leistungsumfang.
Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags waren und auf Wunsch des Auftraggebers erbracht werden, können zusätzlich berechnet werden.
Gleiches gilt für zusätzlichen Aufwand aufgrund von Umständen, die Havel Umzüge bei Vertragsschluss nicht bekannt waren und vom Auftraggeber trotz Erkennbarkeit nicht mitgeteilt wurden, soweit eine zusätzliche Vergütung gesetzlich zulässig und angemessen ist.
10. Zahlung
Die vereinbarte Vergütung wird nach Erbringung der Leistung und Rechnungsstellung fällig, sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
Die zulässigen Zahlungsarten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Rechnung.
Gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
11. Änderungen des Auftrags
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs sind Havel Umzüge möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Hierzu zählen insbesondere Änderungen bei:
- Umzugstermin
- Startadresse
- Zieladresse
- Umzugsvolumen
- Etagen
- Tragewegen
- Möbelmontagen
- zusätzlichen Gegenständen
- Sondertransporten
- weiteren Zusatzleistungen
Führt eine nachträgliche Änderung zu einem höheren Leistungsaufwand, können die Vertragsparteien eine entsprechende Anpassung der Vergütung vereinbaren.
12. Kündigung oder Stornierung des Umzugsauftrags
Für die Kündigung eines Umzugsvertrags gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die für Fracht- und Umzugsverträge geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs.
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Durchführung des Umzugs, richten sich mögliche Vergütungs- oder Ersatzansprüche von Havel Umzüge nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.
Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben hiervon unberührt.
13. Termine und Verzögerungen
Havel Umzüge bemüht sich um die Einhaltung vereinbarter Termine und Zeitfenster.
Kommt es aufgrund unvorhersehbarer Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Havel Umzüge zu Verzögerungen, wird der Auftraggeber möglichst zeitnah informiert.
Hierzu können insbesondere gehören:
- erhebliche Verkehrsbehinderungen
- Unfälle
- Straßensperrungen
- behördliche Maßnahmen
- außergewöhnliche Wetterereignisse
- sonstige unvorhersehbare Ereignisse
Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
14. Haftung bei Verlust oder Beschädigung
Für die Haftung bei Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts gelten die gesetzlichen Vorschriften für Umzugsverträge nach dem Handelsgesetzbuch.
Die gesetzliche Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung ist grundsätzlich auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum beschränkt, der zur Erfüllung des Umzugsvertrags benötigt wird.
Soweit gesetzlich vorgesehen, können besondere Haftungsausschlussgründe oder Haftungsbeschränkungen bestehen.
Auf Wunsch kann vor Vertragsschluss geprüft werden, ob eine weitergehende Haftung vereinbart oder eine zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen werden soll.
15. Besondere Haftungsrisiken
Besondere Risiken können insbesondere bestehen bei:
- unzureichender Verpackung durch den Auftraggeber
- fehlender oder unzureichender Kennzeichnung
- Verladen oder Entladen durch den Auftraggeber
- besonders bruch- oder beschädigungsanfälligen Gegenständen
- Pflanzen und lebenden Tieren
- Gegenständen, deren Größe nicht zu den örtlichen Gegebenheiten passt
- besonders wertvollen Gegenständen
- Urkunden, Wertpapieren oder Schmuck
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
16. Schadensanzeige
Nach Abschluss des Umzugs sollte das Umzugsgut möglichst zeitnah auf erkennbare Schäden oder Verluste überprüft werden.
Äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste sind spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen.
Äußerlich nicht erkennbare Schäden oder Verluste sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Ablieferung anzuzeigen.
Die Schadensanzeige sollte den Schaden oder Verlust möglichst genau beschreiben. Eine zusätzliche Dokumentation durch Fotos wird empfohlen.
17. Wertgegenstände
Besonders wertvolle Gegenstände sind Havel Umzüge bereits vor Vertragsschluss mitzuteilen.
Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, wichtige Dokumente, Wertpapiere und vergleichbare Wertgegenstände sollten grundsätzlich vom Auftraggeber selbst transportiert werden, sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wurde.
18. Möbelmontage und Demontage
Soweit Möbelmontagen oder Demontagen Bestandteil des Auftrags sind, werden diese im Rahmen der technischen Möglichkeiten durchgeführt.
Der Auftraggeber muss Havel Umzüge darauf hinweisen, wenn Möbel bereits beschädigt, instabil oder aufgrund ihrer Konstruktion nur eingeschränkt demontierbar sind.
Für Elektro-, Gas-, Wasser- oder sonstige Installationsarbeiten, die besondere Fachkenntnisse oder Zulassungen erfordern, gelten gesonderte Vereinbarungen.
19. Elektro- und Haushaltsgeräte
Elektro- und Haushaltsgeräte sind vor dem Transport ordnungsgemäß vorzubereiten.
Kühl- und Gefriergeräte sind rechtzeitig zu leeren und gegebenenfalls abzutauen.
Waschmaschinen und vergleichbare Geräte müssen entleert und entsprechend den Herstellervorgaben für den Transport gesichert werden.
20. Entrümpelungen und Entsorgung
Werden Entrümpelungs- oder Entsorgungsleistungen vereinbart, muss der Auftraggeber Havel Umzüge auf Gegenstände hinweisen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften einer besonderen Entsorgung unterliegen.
Sondermüll, gefährliche Stoffe oder andere besonders zu behandelnde Materialien werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten übernommen.
21. Renovierungs- und Reinigungsarbeiten
Renovierungs- und Reinigungsarbeiten werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind.
Der genaue Umfang richtet sich nach dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
22. Einlagerung
Wird eine Einlagerung vereinbart, ergeben sich Dauer, Vergütung, Lagerbedingungen und gegebenenfalls Zugangsmöglichkeiten aus der individuellen Vereinbarung.
Gegenstände, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder ihrer Beschaffenheit nicht eingelagert werden dürfen, sind Havel Umzüge vor Beginn der Einlagerung mitzuteilen.
23. Einsatz von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen
Havel Umzüge ist berechtigt, zur Durchführung eines Auftrags eigene Mitarbeiter sowie geeignete Erfüllungsgehilfen oder Nachunternehmer einzusetzen, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten von Havel Umzüge bleiben hiervon unberührt.
24. Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die im Fernabsatz, beispielsweise über Internet, E-Mail oder Telefon, oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen.
Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular.
Soll Havel Umzüge auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, gelten die gesetzlichen Regelungen über den vorzeitigen Beginn, einen möglichen Wertersatz und gegebenenfalls das Erlöschen des Widerrufsrechts.
25. Datenschutz
Havel Umzüge verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten befinden sich in der auf dieser Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
26. Verbraucherstreitbeilegung
Havel Umzüge ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht.
27. Anwendbares Recht
Für die Vertragsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
28. Gerichtsstand
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und ist eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig, kann Berlin als Gerichtsstand vereinbart werden.
29. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen Havel Umzüge und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
30. Kontakt
Inhaber: Mustafa Kartal
Dierhagener Str. 22
13051 Berlin
Deutschland
Telefon: 0015 5681 53691
E-Mail: info@havel-umzuege.de
Stand: August 2026